Sozialer Eingliederung
Soziale Belange von möglicher Relevanz für das Beschaffungswesen: – gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen, die sich im Besitz von Angehörigen ethnischer oder anderer Minderheitengruppen befinden oder ethnische oder andere Minderheitengruppen beschäftigen (z. B. Genossenschaften, sozial orientierte und gemeinnützige Unternehmen); – Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die Sozialwirtschaft stellt eine Alternative zur klassischen Wirtschaft dar. Diese alternative Wirtschaftsform ist nicht ausschließlich gewinnorientiert, sondern gründet sich auf die folgenden wichtigen Prinzipien: - Verwaltungsautonomie in Bezug auf die Regierung; - die Beschäftigung hat bei der Gewinnumverteilung Vorrang vor Kapital; - Ziel ist es, Dienstleistungen für die Mitglieder und die Gesellschaft zu erbringen, was Vorrang vor der Gewinnerzielung hat; - ein demokratischer Entscheidungsprozess; - eine umweltverträgliche Produktion in einem Rahmen nachhaltiger Entwicklung. Durch ihren besonderen Charakter bietet die Sozialwirtschaft auch Menschen, denen ansonsten schwer ein Arbeitsplatz vermittelt werden kann, die Möglichkeit, eine Stelle anzutreten. Das Gesetz über öffentliche Aufträge ermöglicht es, Aufträge ausschließlich gemeinwirtschaftlichen Unternehmen vorzubehalten, mit Ausnahme für bestimmte Verpflichtungen in den EU-Richtlinien. Wir empfehlen Einkäufern, im Rahmen ihrer Marktuntersuchung zu überprüfen, ob die Lieferung von Gütern bzw. die Erbringung von Dienstleistungen eventuell für gemeinwirtschaftliche Unternehmen geeignet ist. Für weitere Informationen zu diesem Thema ziehen Sie bitte die Seiten auf Niederländisch oder Französisch zu Rate. Mehr >>