Menschenwürdiger Arbeit

Soziale Belange von möglicher Relevanz für das Beschaffungswesen:Dieser unumstrittene Begriff basiert auf der Überzeugung, dass die Menschen das Recht auf eine produktive Beschäftigung haben, die sie in freier Wahl, gleichberechtigt, unter sicheren Arbeitsverhältnissen und im Einklang mit der Menschenwürde ausüben können. Die Agenda für menschenwürdige Arbeit setzt sich aus vier gleichermaßen bedeutenden und miteinander in Wechselbeziehung stehenden Elementen zusammen: dem Recht auf produktive Arbeit, die in freier Wahl ausgeübt wird, den Grundprinzipien und Rechten am Arbeitsplatz, einem fairen Einkommen, Sozialschutz und dem sozialen Dialog. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Nichtdiskriminierung sind ebenfalls wesentliche Bestandteile dieses Konzepts. Im Kontext von SRPP sind unter anderem die folgenden Aspekte als wichtige Faktoren anzusehen: a)     Einhaltung der Kern-Arbeitsstandards. Die 8 Basisübereinkommen der IAO wurden als Kriterien in das Gesetz vom 27. Februar 2002 zur Förderung sozialverträglicher Herstellungsverfahren aufgenommen. Sie bieten den Referenzrahmen zur Gewährleistung sozialer Verantwortung. Es gibt 8 Rechtsnormen (http://www.ilo.org/ilolex/english/convdisp1.htm), die - insbesondere - Folgendes gewährleisten: -       Gewerkschaftsfreiheit Ü. Nr. 87 -       Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Ü. Nr. 98 -       Abschaffung der Zwangsarbeit Ü. Nr. 29 und 105 -       Verbot der Diskriminierung hinsichtlich Arbeit und Entgelt Ü. Nr. 100  und 111 -       festgelegtes Mindestalter für Kinderarbeit Ü. Nr. 138 -       Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Ü. Nr. 182  In der "ILO declaration on Fundamental Principles and Rights at Work" steht unter anderem, dass alle Mitgliedssstaaten verpflichtet sind, diese Grundsätze einzuhalten, unabhängig davon, ob sie die Basisübereinkommen ratifiziert haben oder nicht. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Aktivitäten diese Grundsätze unter keinen Umständen verletzen. b)    faire Bezahlung;c)     Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz;d)    sozialer Dialog;e)     Fortbildungsmöglichkeiten;f)     Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung;g)    Anspruch auf soziale Grundsicherung.  Mehr>>>