Ebene 1: Quelleninformationen
Zur Bestimmung von Umwelteigenschaften können verschiedene Quellen abgefragt werden: Labels des Typs-I, international anerkannte technische Normen, anerkannte Kennzeichnung, Kriterien aus dem GPP-Toolkit der Europäischen Kommission usw.Für die Umweltgütesiegel nutzt der Leitfaden die durch Art. 23 (6) der europäischen Richtlinie 2004/18/EG gebotene Möglichkeit:"Schreiben die öffentlichen Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen […] vor, so können sie die detaillierten Spezifikationen oder gegebenenfalls Teile davon verwenden, die in europäischen, (pluri-)nationalen Umweltgütezeichen oder anderen Umweltgütezeichen definiert sind, wenn- sie sich zur Definition der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen eignen, die Gegenstand des Auftrags sind,- die Anforderungen an das Gütezeichen auf der Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgearbeitet werden;- die Umweltgütezeichen im Rahmen eines Verfahrens erlassen werden, an dem interessierte Kreise - wie z.B. staatliche Stellen, Verbraucher, Hersteller, Händler und Umweltorganisationen - teilnehmen können,- und wenn das Gütezeichen für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar ist.Die öffentlichen Auftraggeber können angeben, dass bei Waren oder Dienstleistungen, die mit einem Umweltgütezeichen ausgestattet sind, vermutet wird, dass sie den in den Verdingungsunterlagen festlegten technischen Spezifikationen genügen; sie müssen jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, akzeptieren.“Die im Leitfaden genannten Produkt- und Dienstleistungsgruppen wurden anhand von Kriterien zusammengestellt, die von Typ I-Labels vorgegeben werden. Ein Typ I-Label (Ref. ISO 14024) wird einem Produkt oder einem Dienstleister von einer Behörde oder einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zugewiesen. Die Vergabe basiert auf einer unabhängigen Prüfung, bezieht sich auf verschiedene Umweltaspekte und -auswirkungen und berücksichtigt den vollständigen Lebenszyklus. Neben Typ I- gibt es auch Typ II- (Ref. ISO 14021) und Typ III- (Ref. ISO 14025) Labels.Die aktuelle Fassung dieses Leitfadens berücksichtigt die folgenden Typ I-Labels aus verschiedenen europäischen Ländern: das EU-Ökolabel, Nordic Ecolabeling (Nordic Swan), das niederländische Umweltzeichen „Milieukeur“, NF Environnement, Nature Plus, das Österreichische Umweltzeichen, den Blauen Engel, TCO, Energy Star, FSC, PEFC, Ökotex-100 und verschiedene Labels für die Bioproduktion. Daneben wurden das europäische Energielabel, die europäischen Toolkit-Kriterien und von der niederländischen Regulierungsbehörde Agentschap-NL entwickelte Kriterien verwendet. Die ständige Aktualisierung dieses Leitfadens schließt nicht aus, dass in Zukunft andere Qualitätlabel in Betracht gezogen werden.(lesen Sie mehr).Anhand der oben genannten Gütesiegel konnten mehr als 250 Produkte und Dienstleistungen herausgefiltert werden. Für manche war nur ein einziges Gütesiegel verfügbar, für andere mehr als vier.Insbesondere für soziale und ethische Kriterien wurde auf internationale Tierschutznormen, die ILO-Normen, das SA8000-Zertifikat, das belgische Soziallabel und „Fair Trade“ verwiesen. Allgemeinere Anweisungen zur Anwendung sozialer Kriterien finden Sie im Teil über soziale Aspekte. Mehr >>